Wer ist die Podologin?

Die Podologin absolviert die dreijährige Verbandslehre des Schweizerischen Podologenverbandes (SPV).


Die medizinische Fusspflege ist in den meisten kantonalen Gesundheitsverordnungen geregelt. Für die Berufsausübung benötigt die Podologin eine Bewilligung der jeweiligen kantonalen Sanitätsbehörden.


Die praktische und theoretische Weiterbildung ist für die Podologin äusserst wichtig und so nimmt sie eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Erhaltung der Volksgesundheit ein.


Der SPV pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den schweizerischen Diabetesverbänden in der Weiterbildung für die Behandlung diabetischer Füsse.